Was ist mitzubringen
Allgemein: Bei österreichischen Staatsbürgern - Geburtsurkunde bei im Ausland geborenen Staatsbürgern - Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate) Staatsbürgerschaftsnachweis Nachweise über die Berechtigung zur Führung akad. Grade etc . - Erklärung zusätzlich bei ausländischen Staatsbürgern: amtlicher Lichtbildausweis Bestätigung der Ehefähigkeit des zuständigen Heimatstaates bei Wohnsitz im Ausland: Nachweis des Wohnsitzes Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit einer von einer/m in Österreich gerichtlich beeideten DolmetscherIn durchgeführten Übersetzung vorgelegt werden. Eine Liste der in Österreich beeideten DolmetscherInnen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz unter Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste . zusätzlich bei gemeinsamen vorehelichen Kindern: Geburtsurkunde der Kinder. zusätzlich bei Vorehen/eingetragenen Partnerschaften: Heiratsurkunden aller Vorehen oder Partnerschaftsurkunden der eingetragenen Partnerschaften Sterbeurkunden des(r) früheren Ehegatten Nachweis über Auflösung der Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) bzw. eingetragenen Partnerschaften oder Nichtigkeitserklärungen
Welche Gebühren sind zu entrichten: Auskünfte über die Gebühren erhalten Sie direkt im Standesamt Zirl.
Ausstellung einer Heiratsurkunde /Partnerschaftsurkunde: € 9,30
Weitere Tipps bei einer Eheschließung: Haben Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht die österreichische Staatsbürgerschaft, dann bitten wir Sie, zu einem Informationsgespräch in unser Büro zu kommen.
Fremdsprachige Urkunden müssen im Original mit einer von einer/m in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher:in durchgeführten Übersetzung vorgelegt werden. Eine Liste der in Österreich beeideten Dolmetscher:innen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz unter Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste .
Das Standesamt ist nur MO - FR von 07:30 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung.