Bauanzeigen

Anzeigepflichtige Vorhaben sind gemäß § 15 NÖ BO für NÖ mindestens 8 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen. Z.B.: Aufstellung von Gerätehütten und Gewächshäusern mit einer Grundrissfläche bis zu 6 m² und einer Gebäudehöhe bis zu 2 m auf Grundstücken im Bauland. Die Aufstellung von Wärmeerzeugern von Zentralheizungsanlagen. Die Aufstellung von TV-Satellitenantennen und Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken.

Bitte mitbringen:

  • Anzeige formlos,
  • Skizze des Bauvorhabens

Zuständig


Catarina Stranner
Kontaktdaten von Catarina Stranner
Bauwesen & Raumordnung
Catarina Stranner
Bühelstraße 1
6170 Zirl
Tel: +43 5238 54001 134
marktgemeinde@zirl.gv.at
Zi. 17, 2. Stock

Wild Matthias
Kontaktdaten von Matthias Wild
Bauamtsleitung, Leiter Bauhof
Matthias Wild
Bühelstraße 1
6170 Zirl
Tel: +43 5238 54001 135
marktgemeinde@zirl.gv.at
Zi. 24, 2. Stock