Referent:innen

Bestellung Referent*innen gemäß § 50 Abs. 2 TGO  

Vom Bürgermeister der Marktgemeinde Zirl wurden bestimmte Bereiche zur Vorbereitung im Sinne des § 50 Abs 2 TGO an die Obleute der eingerichteten Ausschüsse übertragen.

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